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Aufgabenkreise

Je nach dem Hilfebedarf des Betreuten, legt das Betreuungsgericht verschiedene Aufgabenkreise fest.

Diese Aufgabenkreise können zum Beispiel sein:

    • Vermögenssorge
    • Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
    • Gesundheitssorge
    • Aufenthaltsbestimmung
    • Entscheidung über die Unterbringung
    • Wohnungsangelegenheiten
    • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten

Das Betreuungsgericht kann den Betreuer vollumfänglich oder auch nur ein einzelnen dieser Aufgabenkreise bevollmächtigen. Im Rahmen eines Aufgabenkreises werden die Interessen der Betreuten gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

Eine Betreuerbestellung muss in regelmäßigen Abständen - wie bereits erwähnt, spätestens jedoch nach sieben Jahren - auf ihre weitere Notwendigkeit hin überprüft werden. Darüber hinaus muss dem Gericht einmal im Jahr über die Betreuungstätigkeit berichtet und Rechenschaft über das verwaltete Vermögen des Betreuten abgelegt werden.